Corona-Pandemie: Vereinsaktivitäten stark eingeschränkt
Entsprechend der Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (6. CoBeLVO) vom 08.05.2020 sind alle Vereinsaktivitäten vorerst ausgesetzt. Eine Ausnahme stellen die Freiwassertauchgänge dar, die unter folgenden Auflagen durchgeführt werden können:
- Ausgabe von Tauchflaschen an der Garage unter den geltenden Kontaktverbots-Auflagen (1,5 m Mindestabstand, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes)
- Betreten der Tauchgarage ist lediglich immer nur einem Vorstandsmitglied gestattet, vor Betreten der Garage und bei Verlassen findet eine Händedesinfektion statt.
- Leihausrüstung wird zur Zeit nicht verliehen!
- Anreise einzeln im PKW oder mehrere Personen in einem Fahrzeug nur, wenn in häuslicher Gemeinschaft lebend.
- die max. Teilnehmerzahl am See beträgt 8 Personen, vorherige Anmeldung bei Jürgen Klein erforderlich
- über die Teilnehmer werden Listen (Name, Tauchdatum) geführt zwecks evtl. Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten bei Anfragen durch das Gesundheitsamt
- Tauchausbildung und -übungen sind nicht gestattet
- Einhaltung von Mindestabständen (min. 1,5 m) auch am See; das Anziehen des Neoprenanzugs muss alleine möglich sein(!), Buddycheck etc. entprechend nur durch verbale Nachfragen